Wie läuft eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ab?
- Bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird geprüft, welche Auswirkungen ein geplantes Projekt auf die Umwelt hat und ob es genehmigt werden kann. Dieses Verfahren wird von der oberösterreichischen Landesregierung als der zuständigen UVP-Behörde durchgeführt.
- Das Verfahren beginnt mit einem Antrag des Projektwerbers, der alle Projektunterlagen sowie eine Umweltverträglichkeitserklärung einreichen muss. Darin wird beschrieben, welche Auswirkungen das Projekt z.B. auf Lärm, Wasser, Natur oder Landschaft haben könnte. Die dazu notwendigen Erhebungen, Messungen etc. muss der Projektwerber auf eigene Kosten durchführen.
- Die UVP-Behörde führt dann ein zentrales Verfahren durch, in dem auch alle anderen erforderlichen Genehmigungen mitbehandelt werden. Verschiedene Fachbehörden und Sachverständige prüfen die Unterlagen und erstellen das so genannte Umweltverträglichkeitsgutachten.
- Nach Prüfung durch die Fachbehörde werden die Projektunterlagen mindestens sechs Wochen in den betroffenen Gemeinden öffentlich aufgelegt. In diesem Fall sind das neben der Gemeinde Sandl, in der die Anlagen stehen sollen, auch die beiden Gemeinden Grünbach und Rainbach, durch die der Strom unterirdisch zum Umspannwerk Rainbach abgeleitet werden soll. In dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen abgeben oder sich zu einer Bürgerinitiative zusammenschließen, die am Verfahren teilnehmen kann.
- Anschließend findet eine öffentliche mündliche Verhandlung statt. Danach entscheidet die Behörde, ob das Projekt genehmigt wird und unter welchen Auflagen.
- Nach der Fertigstellung wird das Projekt überprüft, und drei bis fünf Jahre später erfolgt eine Nachkontrolle der Umweltauswirkungen.
Was wird geprüft?
- Im Rahmen des UVP-Verfahrens werden Auswirkungen eines Projekts auf seine Umwelt identifiziert und bewertet. Dabei werden unter Beteiligung der Öffentlichkeit die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, aber auch auf Böden, Gewässer, Klima und Luft, auf die Landschaft oder auf Kulturgüter festgestellt, beschrieben und bewertet. Relevant sind nicht nur die Auswirkungen der Betriebsphase, sondern auch der Bauphase.
Wo im Prüfverfahren befindet sich die UVP gerade?
- Wir befinden uns im zweiten Abschnitt des UVP-Verfahrens – nach der Vorprüfung der Umweltverträglichkeitserklärung auf Vollständigkeit und somit bei der öffentlichen Auflage. Formell läuft das Verfahren bereits seit Herbst 2024. Die Unterlagen wurden im Herbst 2025 an die Behörde übermittelt, seither wurden zusätzliche Anforderungen der Sachverständigen der Behörde eingearbeitet. Nun liegen die Unterlagen vollständig vor und das eigentliche Verfahren mit der öffentlichen Auflage der Unterlagen kann nun gestartet werden kann.
Was bedeutet die öffentliche Auflage für mich als Anwohnerin/Anwohner?
- Während der öffentlichen Auflage werden die Projektunterlagen für mehrere Wochen zugänglich gemacht. In dieser Zeit können alle Interessierten das Projekt einsehen und eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Diese Stellungnahmen muss die Behörde bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.
- Gleichzeitig wird das Vorhaben offiziell öffentlich bekannt gemacht. Dadurch erhalten bestimmte Personen eine Parteistellung im Verfahren – darunter auch Nachbarinnen und Nachbarn, soweit sie durch die Anlagen beeinträchtigt sein könnten.
Was bedeutet eine Parteistellung im Verfahren haben?
- Parteistellung bedeutet ein formelles, gesetzlich geregeltes Mitspracherecht im Verfahren. Mit Parteistellung können Sie an der mündlichen Verhandlung teilnehmen, Akteneinsicht nehmen sowie Rechtsmittel einlegen.
Wie lange geht die öffentliche Auflage?
- Die Projektunterlagen und die Umweltverträglichkeitserklärung werden bei der Behörde und bei der Standortgemeinde mindestens sechs Wochen lang zur öffentlichen Einsicht, soweit technisch möglich, in elektronischer Form bereitgestellt. Im konkreten Fall wird die Projektwerberin mit der Gemeinde Sandl dafür sorgen, dass im Gemeindeamt auch eine gedruckte Version der Unterlagen aufliegt. Während der Auflage werden von der Projektwerberin zwei Sprechstunden organisiert, in denen offene Frage im persönlichen Austausch geklärt werden können. Die öffentliche Auflage läuft ab dem 4. Mai 2026 für sechs Wochen.
Was passiert nach der öffentlichen Auflage?
- Nach der öffentlichen Auflage der Unterlagen stellt die Behörde mit den von ihr bestellten, unabhängigen Sachverständigen das Umweltverträglichkeitsgutachten fertig. Mit dem Umweltverträglichkeitsgutachten wird behördlich geprüft, ob bzw. unter welchen Bedingungen und Auflagen die Umweltverträglichkeit des Projekts gewährleistet und dieses genehmigtwerden kann. Dabei werden auch die Einwendungen, die während der Auflagefrist bei der Behörde eingegangen sind, behandelt bzw. beantwortet. Auch dieses Gutachten wird wieder öffentlich zur Einsicht aufgelegt.
- Danach findet eine öffentliche mündliche Verhandlung statt. Dabei werden alle wichtigen Fragen zur Genehmigung des Projekts besprochen, und die beteiligten Parteien können ihre Standpunkte nochmals einbringen.
- Anschließend entscheidet die Behörde, ob das Projekt genehmigt wird und welche Auflagen einzuhalten sind. Der Genehmigungsbescheid wird öffentlich zugänglich gemacht.
- Nach der Fertigstellung des Projekts überprüft die Behörde die Umsetzung. Drei bis fünf Jahre später erfolgt zusätzlich eine Nachkontrolle der Umweltauswirkungen.
Quellen:
UVP-G 2000
Handbuch Umweltrecht Ennöckl, Raschauer, Wessely
Broschüre Umweltverträglichkeitsprüfung BMLUK
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